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Channel: Anglerverein Frühauf
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Ergänzungsschein SH

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Hallo, liebe Frühauf Mitglieder,

in Schleswig-Holstein trat am 1. Juli 2012 die neue Verordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (LFischG-DVO) in Kraft. Damit werden einige Regelungen in die Praxis umgesetzt, die bereits mit dem neuen Fischereigesetz vom Oktober 2011 verabschiedet worden waren

So müssen künftig Angler aus anderen Bundesländern, die dort einen gültigen Fischereischein besitzen, in Schleswig-Holstein zusätzlich die Fischereiabgabe in Höhe von 10 Euro pro Jahr entrichten. Der Kauf der Abgabemarken ist bei allen örtlichen Ordnungsbehörden, den Hafenämtern und den Auenstellen der Fischereiaufsicht in ganz Schleswig-Holstein möglich. Eine persönliche Anwesenheit ist zum Kauf nicht unbedingt erforderlich, viele Ausgabestellen schicken die Marken auch gegen Vorkasse zu. Auch viele Angelgertehändler, Veranstalter von Angelreisen, sowie Hotels und Pensionen vor allem in Küstennähe, halten die Marken als Service für ihre Kunden bzw. Gäste bereit.

Die Marke wird auf einen Ergänzungsschein geklebt, der beim Angeln zusammen mit dem Fischereischein des Heimatbundeslandes und ggf. dem Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer mitzuführen ist. Der entsprechende Vordruck kann selber ausgedruckt werden er steht zum kostenlosen Download bereit (siehe rechts) und ist natürlich auch bei den Ausgabestellen der Abgabemarken verfügbar.

Der Vorstand


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